Angst vorm roten Stern

„Junge Welt“, 18.06.2010
Polen mit schärfstem antikommunistischen Gesinnungsstrafrecht der EU. Bis zu zwei Jahren Haft für das Zeigen von Symbolen wie Hammer und Sichel

Seit wenigen Tagen herrscht in Polen das wohl schärfste antikommunistische Gesinnungsstrafrecht in der Europäischen Union. Die rechtsliberale Regierungskoalition um Premier Donald Tusk (Bürgerplattform – PO) hat eine seit dem Herbst vergangenen Jahres debattierte Gesetzesverschärfung in Kraft treten lassen, die das Propagieren »kommunistischer Propaganda« und insbesondere die Verbreitung linker Symbole unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahren Haft droht all jenen Personen, die Symbole wie Hammer und Sichel oder auch ein Porträt Che Guevaras öffentlich zur Schau stellen. Konkret wurde der Paragraph 256 des polnischen Strafgesetzbuches »ergänzt«, der ursprünglich die Verbreitung faschistischer, antisemitischer und »totalitärer« Ideologie unter Strafe stellte. Die nun in Kraft getretene Version bedroht alle Menschen mit Gefängnisstrafen, die Material »faschistischer, kommunistischer oder anderer totalitärer Symbolik« herstellen.

Die neue Gesetzesregelung verschaffe der Staatsanwaltschaft die rechtliche Grundlage, um »kommunistische Organisationen zu verfolgen und Internetseiten zu schließen, die diese Ideologie propagieren«, bemerkte die konservative polnische Zeitung Reczpospolita. Bereits im Oktober 2009 ließ die Staatsanwaltschaft die Internetseite »Lewica bez cenzury« (Linke ohne Zensur) schließen, da sie zur »Abrechnung mit der Bourgeoisie und der Kirche« aufgerufen habe, so die Reczpospolita.

Das polnische Gegenstück zur deutschen Birthler-Behörde, das Institut für Nationales Gedenken (IPN), nutzt diese Gesetzesverschärfung zu einem »ideologischen Kampf um Straßennamen«, wie es die Rzeczpospolita formulierte, bei dem Stadtverwaltungen und Kommunen aufgerufen werden, alle Straßennamen zu ändern, die in positivem Bezug zur Volksrepublik Polen oder der Sowjetunion stünden. Dabei mußte das konservative Blatt aber einräumen, daß die Straßennamen bisher beibehalten wurden, »da die Anwohner es so wollen«. Auch der Historiker Wojciech Sleszynski gab gegenüber dem Fernsehsender TVP zu bedenken, daß die Widerstände gegenüber dieser Gesetzesänderung aus der unterschiedlichen Herangehensweise »gegenüber diesen beiden totalitären Systemen in unserer Kultur« herrührten.

Offensichtlich haben noch nicht alle Bürger Polens vergessen, daß es Kommunisten waren, die dem faschistischen Vernichtungsfeldzug in Osteuropa ein Ende bereiteten. In Warschau haben bereits die Sozialdemokraten der Vereinigung der Demokratischen Linken (SLD) Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Gesetzesregelung eingereicht. Mehrere linke Organisationen tragen sich mit dem Gedanken, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Die Chancen für einen juristischen Sieg über diesen Gesinnungsparagraphen stehen laut der polnischen Zeitung Gazeta Prawna gut, da dessen Anwendung große Probleme mit sich bringen würde: »Die Polizei müßte theoretisch jede Person strafrechtlich verfolgen, die ein Che-Guevara-T-Shirt trägt.« Polen könne sich sehr schnell vor dem Gerichtshof in Strasbourg wiederfinden, da mit dem neuen Gesetz die Meinungsfreiheit beschnitten werde.

Polens stramm rechte Parlamentarier führen mit ihrem Vorstoß einen Schattenkampf gegen das Gespenst des Kommunismus. Es gibt in Polen de facto keine nennenswerte kommunistische Organisation. Die antikommunistische Hysterie deutet eher auf ein tiefes Unbehagen innerhalb der polnischen Eliten hin, die – vielleicht nur unbewußt – durchaus ahnen, daß der Kapitalismus angesichts dessen sich verschärfender Krisendynamik vielleicht doch nicht das »Ende der Geschichte« darstellt. Die Krise hat trotz aller offiziellen Propaganda schon längst auch Polen erreicht – in diesem Jahr wird die offizielle Arbeitslosenquote voraussichtlich die 13-Prozent-Marke überschreiten.

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