Pontas Konter

„Junge Welt“, 11.12.2012
Absolute Mehrheit für Partei des rumänischen Premiers bei Parlamentswahlen. Machtkampf geht trotzdem weiter

Die »Sozialliberale Union« (USL) des rumänischen Ministerpräsidenten Victor Ponta konnte bei den Parlamentswahlen am vergangenen Sonntag einen überragenden Wahlerfolg erzielen. Hochrechnungen zufolge konnte die USL zwischen 57 und 59 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen und somit klar die absolute Mehrheit erringen. Das rechte Parteienbündnis »Allianz Gerechtes Rumänien« (ARD) von Staatschef Traian Basescu kam hingen auf 18 bis 20 Prozent Wählerzuspruch. Mit 10 bis 14 Prozent der abgegebenen Stimmen landete die rechtspopulistische »Volkspartei Dan Diaconescu« (PPDD) des namensgebenden Medienmoguls auf dem dritten Platz, während die Partei der ungarischen Minderheit, die UDMR, bei rund fünf Prozent lag. Trotz ihres eindeutigen Wahlsieges kündigte die USL umgehend die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der UDMR an.

In einer ersten Stellungnahme sprach sich Ponta dafür aus, nun den »politischen Krieg« zwischen seiner Allianz aus Sozialdemokraten und Liberalen und dem EU- und deutschlandhörigen Präsidenten Basescu zu beenden, der das verarmte Land seit Monaten lähmt. Rumänien brauche nun »Frieden und Wiederaufbau«, so der Wahlsieger. Crin Antonescu, liberaler Kovorsitzender der USL, sprach noch am Wahlabend von dem »besten Ergebnis einer politischen Gruppierung nach 1990«. Dieser Wahlsieg werde »das Regime Basescus mit allem, was es verkörpert«, beenden. Der Spitzenkandidat der ARD, Vasile Blaga, sprach hingegen von einer »beispiellosen Verleumdungskampagne«, die gegen seine Partei und den Präsidenten geführt worden sei.

Dennoch bleibt fraglich, ob der Machtkampf zwischen dem autoritären Präsidenten und dem Wahlsieger nun entschieden ist, da der rumänische Präsident lauf Verfassung das Recht zur Ernennung des Regierungschefs hat. Basescu drohte noch kurz vor der Stimmabgabe, daß er Ponta auch im Fall eines Wahlsieges nicht mit der Regierungsbildung betrauen werde. Rumänien müsse weiterhin »auf Brüssel« und nicht auf »Washington, Peking oder Moskau« setzen, erklärte der Staatschef. Der Regierungschef bemühte sich umgehend, den Verdacht, er sei ein Euroskeptiker, zu entkräften und beteuerte, daß seine Regierung »proeuropäisch und proatlantisch« ausgerichtet sei. Zugleich drohten Politiker der PSU mit einem abermaligen Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu, sollte dieser sich einer Ernennung Pontas zum Regierungschef verweigern.

Das im vergangenen Sommer von der Regierung Ponta gegen Basescu eingeleitete Verfahren konnte dieser nur dank massiver Unterstützung aus Berlin, Brüssel und Budapest überstehen. Während die Bundesregierung die rumänischen Sozialdemokraten immer stärker unter Druck setzte und Brüssel offen Sanktionen androhte, forderte Ungarns rechter Regierungschef Orban die ungarische Minderheit in Rumänien dazu auf, den Urnengang zu boykottieren. Obwohl mehr als 90 Prozent der Referendumsteilnehmer für eine Amtsenthebung stimmten, konnte Basescu sich tatsächlich im Amt halten, weil die Mindestwahlbeteiligung von 50 Prozent leicht (46 Prozent) verfehlt wurde.

Das Amtsenthebungsverfahren gegen den rumänischen Staatschef wurde eingeleitet, weil dieser immer mehr Machtbefugnisse an sich riß und eigenhändig die rabiaten Privatisierungs- und Spargesetze ausformulierte, die Bukarest auf Geheiß von IWF und Brüssel umzusetzen genötigt war. Laut rumänischer Verfassung ist aber der Staatschef nicht befugt, Gesetze auszuarbeiten. Die Unpopularität von Präsident Basecsu und seiner ARD resultiert aus dem Spardiktat, das maßgeblich zur fortgesetzten Verarmung in Rumänien beiträgt. Die rumänischen Sozialdemokraten konnten ihren überzeugenden Wahlsieg gerade mit der Kritik an diesem Kürzungskurs erringen, der Rumänien von Brüssel und Berlin oktroyiert wurde. Noch am Wahlabend betonte Ponta, daß er für mehr »soziale Solidarität« in Rumänien kämpfen werde. Als eine Priorität ihrer Regierung sieht die USL aber eine Verfassungsreform an, um künftig Entscheidungen des Verfassungsgerichts mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament überstimmen zu können.

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